Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Güterverkehr

Maßnahme: 036/108/2019


Details zur Ausbildung

Der Berufskraftfahrer im Güterverkehr befördert Güter im Nah- und Fernverkehr mit großen Kraftfahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.
Um als Berufskraftfahrer tätig werden zu können, ist neben einer Fahrerlaubnis der Klassen C/CE eine Grundqualifikation mit Abschluss bei der IHK erforderlich. Gesetzliche Grundlagen für die Ausübung des Kraftfahrerberufes in Deutschland sind das “Gesetz über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraftverkehr“ sowie die “Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetzes“
Zusätzlich zum Führerschein der Klasse C/CE und der Beschleunigten Grundqualifizierung mit IHK-Abschluss erwirbt der Berufskraftfahrer die Berechtigung Gefahrgut (ADR-Schein Basis und Tank) zu transportieren.

Der Umgang mit der Ladungssicherung nach VDI 2700, der Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge (Gabelstaplerschein) und das Wechselbrückentraining sind auch wichtige Bestandteile der Ausbildung.

Der Theoriebereich beinhaltet:

  • 12 Themen Grundstoff
  • 10 Zusatzthemen Klasse C,
  • 4 Themen Klasse CE

Die praktische Fahrausbildung umfasst:


  • 22 Grundfahrstunden
  • 8 Stunden Bundes- und Landstraßen
  • 3 Stunden Autobahnen/Kraftfahrstraßen
  • 3 Stunden Dämmerung/Dunkelheit
  • jeweils 1 Ausbildungsstunde Abfahrtskontrolle Klasse C und CE




potenzielle
Arbeitsfelder


Kurierfahrer

Speditionsfahrer / Bau - und Abfallwesen


Abschleppdienst



Ausbildungsbestandteile