Voraussetzungen für die Fahrerlaubnisklasse C1E
- 21 Jahre / 18 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer / Fachkraft im Fahrbetrieb
- Ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5 FeV (darf nicht älter als 2 Jahre sein)
- für gewerbliche Nutzung Bescheinigung für (beschleunigte) Grundqualifikation nach BKrFQG
Fahrerlaubnisklasse C1E
Der C1E Führerschein gilt als Ergänzungsklasse zum C1 Führerschein. Mit dieser Fahrerlaubnisklasse kann man einen LKW mit einem Gesamtgewicht von 7,5t fahren und zusätzlich einen Anhänger, der mehr als 750kg wiegt. Bei dieser Führerscheinklasse darf das Fahrzeuggespannt bestehend aus LKW + Anhänger die Gesamtmasse von insgesamt 12t nicht überschreiten.
Ähnlich wie bei den anderen LKW Führerscheinklassen ist auch hier für eine berufliche Nutzung die Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.
Der Führerschein ist bis zum 50 Lebensjahr befristet. Anschließend muss alle 5 Jahre ein ärztliches Gutachten zur Fahrtauglichkeit erstellt werden.
theoretische Fahrausbildung
Die theoretische Ausbildung besteht immer aus 6 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff und Spezialstoff. Für C1E besteht der Spezialstoff aus 4 Doppelstunden.
Sind alle Themen behandelt worden kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Hierbei müssen 30 Fragen am Computer beantwortet werden. Bei weniger als 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als bestanden.
praktische Fahrausbildung
Wurden alle Sonderfahrstunden absolviert, können die Grundfahraufgaben sicher bewältigt werden und kann der Fahrschüler selbstverantwortlich am Straßenverkehr teilnehmen, ist er „prüfungsreif“ und kann zur praktischen Fahrprüfung zugelassen werden. Die Fahrprüfung dauert ungefähr 45 Minuten und beinhaltet neben dem sicheren Fahren auch eine Abfahrtskontrolle. Die Prüfung ist bestanden wenn der Prüfer von den Fahrleistungen überzeugt wurde.
Sonderfahrten |
Anzahl Sonderfahrten |
---|---|
Überlandfahrt | 3 |
Autobahnfahrt | 1 |
Nachtfahrt | 1 |
GESAMT | 5 |