Fahrerlaubnisklasse A2

 

Mit der Führerscheinklasse A2 kann man Motorräder mit einer maximalen Leistung von bis zu 35 KW (47 PS) fahren.

Motorräder, die höher motorisiert sind , können mit der Fahrerlaubnisklasse A2 erst dann gefahren werden, wenn die Leistung mit einer entsprechenden Drosselklappe auf die geforderten 35 KW heruntergedrosselt sind.

 

 

 

 

 

theoretische Fahrausbildung

Grundlegende Regeln im Straßenverkehr, wie Verkehrszeichen, Vorfahrtsregeln oder defensive und ökologische Fahrweise sind wesentliche Bestandteile des sogenannten „Grundstoffs“ der in 12 Doppelstunden vermittelt wird.

(Für Fahrschüler*innen, die bereits im Besitz eines Autoführerscheins sind, entfallen die 12 Doppelstunden.)

In 4 Doppelstunden „Zusatzstoff“ werden dann noch spezielle Themen für Motorradfahrer behandelt. In erster Linie geht es dabei um die Zweiradtechnik, Fahrverhalten und Sicherheitskleidung.

Nachdem alle Themen behandelt wurden, kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Hierbei müssen 20 Fragen zum Grundstoff und weitere 10 Fragen zum Zusatzstoff Motorrad am Computer beantwortet werden. Die Prüfung gilt als Bestanden, wenn nicht mehr als 10 Fehlerpunkte gemacht wurden.

(Bei Fahrschüler*innen mit vorhandenen Autoführerschein wird nur der Zusatzstoff Motorrad geprüft.)

Neben einer Prüfungssoftware, mit der Sie zu Hause oder unterwegs mit dem Smartphone lernen und üben können, bieten wir Ihnen Vorprüfungen bei uns in der Fahrschule an. Gemeinsam können wir anfallende Fehler und Fragen klären und Sie können mit einem sicheren Gefühl zur theoretischen Prüfung gehen.

 

praktische Fahrausbildung

Nachdem die theoretische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen ist, beginnt die eigentliche Fahrausbildung bestehend aus Sonderfahrstunden, Fahrten innerorts und Grundfahraufgaben.

Folgende Grundfahraufgaben sind Bestandteil der Fahrausbildung und werden bei der praktischen Prüfung geprüft.

  • Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
  • Slalom mit 30 km/h
  • Stop & Go
  • Kreisfahrt
  • Ausweichen ohne Bremsen
  • Ausweichen nach Abbremsen
  • Gefahrenbremsung

 

 

 

 

 

 

Wurden alle Sonderfahrstunden absolviert, konnten die Grundfahraufgaben sicher bewältigt werden und der Fahrschüler*in selbstverantwortlich am Straßenverkehr teilnehmen, ist der Fahrschüler*in „prüfungsreif“ und kann zur praktischen Fahrprüfung zugelassen werden.

Die Fahrprüfung dauert 60 Minuten (Aufstiegsprüfung 40 Minuten) und beinhaltet neben dem sicheren Fahren in der Stadt auch Elemente aus den Grundfahraufgaben.

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfer von den Fahrleistungen überzeugt wurde.