Fahrerlaubnisklasse A

 

Die Klasse A berechtigt zum Führen von Krafträdern ohne Leistungsbegrenzung sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) mit mehr als 15 KW.

Die Grundvoraussetzung dabei für Fahrschüler*innen ist das Mindestalter von 24 Jahren. Ausgenommen von dieser Regel sind aber Personen, die bereits eine Motorradfahrerlaubnis der Klasse A2 länger als 2 Jahre besitzen.

Bei denjenigen wird die Klasse A nach einer bestandenen Aufstiegsprüfung erteilt.

 

 

 

 

 

theoretische Fahrausbildung

Grundlegende Regeln im Straßenverkehr, wie Verkehrszeichen, Vorfahrtsregeln, defensive und ökologische Fahrweise sind wesentliche Bestandteile des sogenannten „Grundstoffs“ der in 12 Doppelstunden vermittelt wird.

(Für Fahrschüler, die bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis sind, verkürzen sich die 12 Doppelstunden auf 6 Doppelstunden theoretische Ausbildung)

In 4 Doppelstunden „Zusatzstoff“ werden dann noch spezielle Themen für Motorradfahrer behandelt. In erster Linie geht es dabei um die Zweiradtechnik, Fahrverhalten und Sicherheitskleidung.

Nachdem alle Themen behandelt wurden, kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Hierbei müssen 20 Fragen zum Grundstoff und weitere 10 Fragen zum Zusatzstoff Motorrad am Computer beantwortet werden. Die Prüfung gilt als Bestanden, wenn nicht mehr als 10 Fehlerpunkte gemacht wurden.

(Bei Fahrschüler die schon im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis sind, halbieren sich die geprüften Fragen im Grundstoff. Die Fehlerpunktzahl darf in diesem Fall 6 nicht übersteigen.)

 

Neben einer Prüfungssoftware, mit der Sie zu Hause oder unterwegs mit dem Smartphone lernen und üben können, bieten wir Ihnen Vorprüfungen bei uns in der Fahrschule an. Gemeinsam können wir anfallende Fehler und Fragen klären und Sie können mit einem sicheren Gefühl zur theoretischen Prüfung gehen.

 

praktische Fahrausbildung

Bei der praktischen Fahrausbildung steht im Vordergrund das sichere Bedienen des Zweirades was auf dem Übungsplatz und im Straßenverkehr trainiert wird. Dazu bieten wir verschiedene Ausbildungsmotorräder sowie die passende Schutzkleidung kostenlos an.

Folgende Grundfahraufgaben sind Bestandteil der Fahrausbildung und werden bei der praktischen Prüfung geprüft.

  • Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
  • Slalom mit 30 km/h
  • Stop & Go
  • Kreisfahrt
  • Ausweichen ohne Bremsen
  • Ausweichen nach Abbremsen
  • Gefahrenbremsung

 

 

 

 

 

 

Wurden alle Sonderfahrstunden absolviert, konnten die Grundfahraufgaben sicher bewältigt werden und der Fahrschüler*in selbstverantwortlich am Straßenverkehr teilnehmen, ist der Fahrschüler*in „prüfungsreif“ und kann zur praktischen Fahrprüfung zugelassen werden.

Die Fahrprüfung dauert 60 Minuten (Aufstiegsprüfung 40 Minuten) und beinhaltet neben dem sicheren Fahren in der Stadt auch Elemente aus den Grundfahraufgaben.

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfer von den Fahrleistungen überzeugt wurde.