Fahrerlaubnisklasse AM

 

Die Fahrerlaubnisklasse AM ist die kleinste aller Motorradfahrerlaubnisklassen. Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM kann man nicht nur keine Krafräder fahren sonder auch 4 rädige Leichtkraftfahrzeuge.

Dieser Führerschein ist bei Jugendlichen sehr beliebt, um mit einem Motorroller und Moped wie Schwalbe oder Simson fahren zu können.

 

Fahrzeuge
Eigenschaften
Krafträder
  • Höchstgeschwindigkeit bis max. 45 km/h
  • max 50cm³ Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder 4 kW bei Elektromotoren
Dreirädrige Kleinkrafträder
  • Höchstgeschwindigkeit bis max. 45 km/h
  • max 50cm³ Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder 4 kW bei Elektromotoren
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • Höchstgeschwindigkeit bis max. 45 km/h
  • max 50cm³ Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder 4 kW bei Elektromotoren
  • max. Leermasse von 350 kg

theoretische Fahrausbildung

Die theoretische Ausbildung setzt sich aus 12 Doppelstunden „Grundstoff“ und 2 Doppelstunden Motorradzusatzstoff zusammen. Mit dem Grundstoff werden dem Fahrschüler*in die wesentlichen Regeln im Straßenverkehr vermittelt. Angefangen von den Verkehrsschildern und Vorfahrtsregeln bis hin zur umweltbewussten Fahrweise.

Der zweite Teil der Theorie beschäftigt sich dann ausschließlich mit Themen rund um Krafträder (Umgang und Pflege des Motorrads, Fahrphysik, Sicherheitskleidung, etc.)
Sind alle Themen behandelt worden, kann die theoretische Prüfung absolviert werden. Während der Prüfung müssen 20 Fragen zum Grundstoff und 10 Fragen zum Zusatzstoff am Computer richtig beantwortet werden. Die Prüfung gilt als Bestanden, wenn nicht mehr als 10 Fehlerpunkte gemacht wurden.

Neben einer Prüfungssoftware, mit der Sie zu Hause oder unterwegs mit dem Smartphone lernen und üben können, bieten wir Ihnen Vorprüfungen bei uns in der Fahrschule an. Gemeinsam können wir anfallende Fehler und Fragen klären und Sie können mit einem sicheren Gefühl zur theoretischen Prüfung gehen.

praktische Fahrausbildung

Während bei den anderen Motorradfahrerlaubnisklassen Sonderfahrstunden Pflicht sind, entfallen sie hier. Es müssen lediglich einige Grundfahraufgaben beherrscht werden.

  • Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
  • Stop-and-go
  • Kreisfahrt
  • Ausweichen nach Abbremsen

Für die Ausbildung ist keine Mindestanzahl an Übungsstunden gesetzlich vorgeschrieben, sie hängen von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfer von der Fahrleistung überzeugt wurde.