Schlüsselzahl 196

Das bedeutet die Schlüsselzahl 196 im Einzelnen:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 KW/kg nicht übersteigt.

Diese Fahrberechtigung gilt nur im Inland!

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, mit der aber die Berechtigung zur Erweiterung auf die Klasse A2 nach §15 Absatz 3 FeV (Stufenführerschein) nicht möglich ist.

 

 

 

theoretische Fahrausbildung

  • 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht Klasse A

 

praktische Fahrausbildung

Während der praktischen Ausbildung müsse n5 x 90 Minuten auf einem Motorrad der Klasse A1 gefahren werden. Im Einzelnen bedeutet das:

  • 3 x 90 Minuten Grundfahraufgaben
  • 1 x 90 Minuten Schulung auf Bundes- und Landstraßen
  • 1 x 90 Minuten Autobahn

Folgende Grundfahraufgaben werden innerhalb der 3 x 90 Minuten geübt:

  • Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
  • Slalom mit 30 km/h
  • Stop & Go
  • Kreisfahrt
  • Ausweichen ohne Bremsen
  • Ausweichen nach Abbremsen
  • Gefahrenbremsung

 

Bitte denken Sie aber an die gesetzlichen Vorschriften, die ein Ziel verfolgen:
Das Ziel, die Befähigung zum sicheren und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1 muss erreicht worden sein!

Konnte das Ziel mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestunterrichtseinheiten nicht erreicht werden, darf eine Teilnahmebescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ergänzende Unterrichtseinheiten das Ziel erreicht wurde!