Voraussetzungen für die Fahrerlaubnisklasse B
- 18 Jahre
- Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest
- biometrisches Passbild für Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde
Fahrerlaubnisklasse B
Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B ist man befähigt mit einem PKW, dass eine Gesamtmasse von 3.500 kg nicht übersteigt, aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse darf man zusätzlich auch einen Anhänger ziehen, der jedoch die zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht übersteigen darf.
Dabei ist aber zu achten, dass der PKW und der Anhänger zusammengerechnet nicht schwerer als 3.500 kg sind. Bei der Klasse B sind zusätzlich auch die Klassen AM und L eingeschlossen.
Die Fahrausbildung teilt sich in ein theoretischen Teil und in praktischen Teil, die beide mit einer Prüfung erfolgreich bestanden werden müssen.
theoretische Fahrausbildung
Die theoretische Ausbildung beinhaltet die grundlegenden Regeln im Straßenverkehr. Neben Verkehrszeichen und Vorfahrtsregeln wird unter anderem auch auf die defensive und ökologische Fahrweise eingegangen.
Der Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden „Grundstoff“ und 2 weiteren Doppelstunden „Zusatzstoff“
Erst nachdem alle Themen behandelt wurden, kann die theoretische Prüfung absolviert werden. Die Prüfung gilt als Bestanden, wenn nicht mehr als 10 Fehlerpunkte gemacht wurden.
praktische Fahrausbildung
Nachdem die theoretische Ausbildung abgeschlossen ist, beginnt die eigentliche Fahrausbildung. Hierbei wird am Anfang die Funktionsweise des Fahrschulautos vorgestellt um anschließend auf abgelegene Strassen erste Fahrübungen starten zu können. Erst wenn der Fahrschüler*in Vertrauen zum Auto hat, werden die Fahrübungen auch auf Strassen mit hohem Verkehrsaufkommen stattfinden.
Ein wesentlicher Bestandteil während der praktischen Fahrausbildung sind die „Sonderfahrstunden“ die nachts, auf Autobahnen und auf Landstrassen gefahren werden müssen
Sonderfahrten |
Anzahl Sonderfahrten |
---|---|
Überlandfahrt | 5 |
Autobahnfahrt | 4 |
Nachtfahrt | 3 |
GESAMT | 12 |
Wurden alle Sonderfahrstunden absolviert und kann der Fahrschüler*in selbstverantwortlich am Straßenverkehr teilnehmen, ist man „prüfungsreif“ und kann zur praktischen Fahrprüfung zugelassen werden.
Die Fahrprüfung dauert 45 Minuten und beinhaltet neben dem sicheren Fahren in der Stadt auch Grundfahraufgaben wie rückwärts Einparken oder Umkehren. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfer von der Fahrleistung überzeugt wurde.
Begleitetes Fahren mit 17
Mit diesem Führerschein kann man schon mit 17 Jahren ein PKW fahren und die Fahrausbildung mit 16,5 Jahren beginnen.
Voraussetzungen und Fahrausbildung sind identisch wie oben beschrieben, allerdings ist die Fahrerlaubnis nur in Deutschland und Österreich (solange der Inhaber der Prüfbescheinigung noch nicht 18 Jahre alt ist) gültig.
Fahranfänger die sich für das Begleitete Fahren mit 17 entschieden haben, müssen nach bestandener Prüfung immer mit einer im Vorfeld festgelegten Begleitperson als Beifahrer fahren.
Voraussetzungen für Begleitpersonen:
- mindestens 30 Jahre alt
- mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister
Fahrerlaubnisklasse |
Anhängerregel |
---|---|
B |
|
B96 |
|
BE |
|