Voraussetzungen für die Fahrerlaubnisklasse C1
- 21 Jahre / 18 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer / Fachkraft Fahrbetrieb
- Ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5 FeV (darf nicht älter als 2 Jahre sein
- für gewerbliche Nutzung Bescheinigung für (beschleunigte) Grundqualifikation nach BKrFQG
Fahrerlaubnisklasse C1
Der C1 Führerschein ist für diejenigen erforderlich, die schwere LKWs fahren wollen, deren Gesamtgewicht schwerer als 3,5t ist aber nicht 7,5t überschreitet.
Dabei gilt der „kleine“ C1 Führerschein als Einsteigerklasse im LKW Bereich angesehen, mit dem man auch nur einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von max. 750kg anhängen darf.
Sollte der Führerschein nicht nur privat sondern auch beruflich genutzt werden, ist eine Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.
Der Führerschein ist bis zum 50 Lebensjahr befristet. Anschließend muss alle 5 Jahre ein ärztliches Gutachten zur Fahrtauglichkeit erstellt werden.
theoretische Fahrausbildung
Die theoretische Ausbildung besteht immer aus 6 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff und Spezialstoff. Für C1 besteht der Spezialstoff aus 4 Doppelstunden.
Sind alle Themen behandelt worden kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Hierbei müssen 30 Fragen am Computer beantwortet werden. Bei weniger als 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als bestanden.
praktische Fahrausbildung
Nachdem die theoretische Ausbildung abgeschlossen ist, beginnt die eigentliche Fahrausbildung bestehend aus Sonderfahrstunden, Fahrten innerorts und den Abfahrtskontrollen.
Wurden alle Sonderfahrstunden absolviert, können die Grundfahraufgaben sicher bewältigt werden und kann der Fahrschüler selbstverantwortlich am Straßenverkehr teilnehmen, ist er „prüfungsreif“ und kann zur praktischen Fahrprüfung zugelassen werden. Die Fahrprüfung dauert ungefähr 45 Minuten und beinhaltet neben dem sicheren Fahren auch eine Abfahrtskontrolle. Die Prüfung ist bestanden wenn der Prüfer von den Fahrleistungen überzeugt wurde.
Sonderfahrten |
Anzahl Sonderfahrten |
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Überlandfahrt | 3 |
Autobahnfahrt | 1 |
Nachtfahrt | 1 |
GESAMT | 5 |
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