Voraussetzungen für die Fahrerlaubnisklasse D
- 21 Jahre / 18 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer / Fachkraft Fahrbetrieb
- Ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5 FeV (darf nicht älter als 2 Jahre sein)
- für gewerbliche Nutzung Bescheinigung für (beschleunigte) Grundqualifikation nach BKrFQG
Fahrerlaubnisklasse D
Mit dem Erwerb des Busführerscheins D ist man befähigt mehr als 8 Personen zu befördern und zusätzlich auch einen Anhänger von weniger als 750kg zulässiges Gesamtgewicht mitführen zu können.
Der Busführerschein ist bis zum 50 Lebensjahr befristet. Anschließend muss alle 5 Jahre ein ärztliches Gutachten zur Fahrtauglichkeit erstellt werden.
theoretische Fahrausbildung
Die Dauer der theoretischen Fahrausbildung hängt davon ab, welche Fahrerlaubnisklasse bereits im Vorbesitz sind. Der Grundstoff bleibt davon aber unberührt, er besteht aus 6 Doppelstunden á 90 Minuten. Ist aber bereits der C oder D1 Führerschein vorhanden, reduziert sich der Zusatzstoff auf 8 Dopellstunden á 90 Minuten. Sollte nur ein Autoführerschein vorhanden sein, umfasst der Zusatzstoff 18 Doppelstunden. Bei C1 sind 12 Doppelstunden vorgeschrieben.
Sind alle Themen behandelt worden kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Hierbei müssen 40 Fragen am Computer beantwortet werden. Bei weniger als 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als bestanden.
praktische Fahrausbildung
Nachdem die theoretische Ausbildung abgeschlossen ist, beginnt die eigentliche Fahrausbildung bestehend aus Sonderfahrstunden, Fahrten innerorts und den Abfahrtskontrollen.
Die Anzahl der zu fahrenden Sonderfahrten richtet sich, ähnlich wie bei der theoretischen Ausbilung, an die bereits vorhandene Fahrerlaubnisklasse.
Sonderfahrten | B oder C1 < 2 Jahre | B oder C1 > 2 Jahre | C < 2 Jahre | C > 2 Jahre | D1 |
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Grundausbildung | 45 | 33 | 14 | 7 | 20 |
Überlandfahrten | 22 | 12 | 16 | 8 | 5 |
Autobahnfahrten | 14 | 8 | 8 | 4 | 5 |
Nachtfahrten | 8 | 5 | 6 | 3 | 5 |
Gesamt | 89 | 58 | 44 | 22 | 35 |
Wurden alle Sonderfahrstunden absolviert, können die Grundfahraufgaben sicher bewältigt werden und kann der Fahrschüler selbstverantwortlich am Straßenverkehr teilnehmen, ist er „prüfungsreif“ und kann zur praktischen Fahrprüfung zugelassen werden. Die Fahrprüfung dauert ungefähr 45 Minuten und beinhaltet neben dem sicheren Fahren auch eine Abfahrtskontrolle. Die Prüfung ist bestanden wenn der Prüfer von den Fahrleistungen überzeugt wurde.
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