BKrFQG
Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz für Lkw und Bus
Details zum Seminarablauf
Alle in der Europäischen Gemeinschaft im Güterkraft- oder Personenverkehr beschäftigten Berufskraftfahrer müssen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen. Bei Berufsneueinsteigern ist zusätzlich entweder eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation mit einer Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer erforderlich oder der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen “Berufskraftfahrer/in” oder “Fachkraft im Fahrbetrieb” notwendig.Ausbildung und Prüfungsverfahren (Bestandteile)
Die Dauer der theoretischen und praktischen Ausbildung beträgt 35 Stunden in Blöcken von je 7 Stunden. Eine Prüfung des Unterrichtsstoffes ist nicht erforderlich. Die Ausbildungsinhalte, bestehend aus jeweils 5 Modulen, sind für Lkw- und Bus-Kraftfahrer unterschiedlich gegliedert.Module
Lkw:- Modul1: Sozialvorschriften
- Modul2: Schaltstelle Fahrer – Image
- Modul3: Ladungssicherung
- Modul4: Eco-Training
- Modul5: Fahrsicherheit & Sicherheitstechnik
- Modul1: Sozialvorschriften
- Modul2: Schaltstelle Fahrer – Image
- Modul3: Fahrgastsicherheit
- Modul4: Eco-Training
- Modul5: Fahrsicherheit & Sicherheitstechnik
Seminarbestandteile
1
Modul 1
- Sozialvorschriften
2
Modul 2
- Schaltstelle Fahrer – Image
3
Modul 3
- Ladungssicherung
4
Modul 4
- Eco-Training
5
Modul 5
- Fahrsicherheit & Sicherheitstechnik
6
Modul 6
- Fahrgastsicherheit (nur Bus)