BKrFQG

Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz für Lkw und Bus

Details zum Seminarablauf

Alle in der Europäischen Gemeinschaft im Güterkraft- oder Personenverkehr beschäftigten Berufskraftfahrer müssen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen. Bei Berufsneueinsteigern ist zusätzlich entweder eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation mit einer Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer erforderlich oder der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen “Berufskraftfahrer/in” oder “Fachkraft im Fahrbetrieb” notwendig.

Ausbildung und Prüfungsverfahren (Bestandteile)
Die Dauer der theoretischen und praktischen Ausbildung beträgt 35 Stunden in Blöcken von je 7 Stunden. Eine Prüfung des Unterrichtsstoffes ist nicht erforderlich. Die Ausbildungsinhalte, bestehend aus jeweils 5 Modulen, sind für Lkw- und Bus-Kraftfahrer unterschiedlich gegliedert.

Module
Lkw:
  • Modul1: Sozialvorschriften
  • Modul2: Schaltstelle Fahrer – Image
  • Modul3: Ladungssicherung
  • Modul4: Eco-Training
  • Modul5: Fahrsicherheit & Sicherheitstechnik
Bus:
  • Modul1: Sozialvorschriften
  • Modul2: Schaltstelle Fahrer – Image
  • Modul3: Fahrgastsicherheit
  • Modul4: Eco-Training
  • Modul5: Fahrsicherheit & Sicherheitstechnik

Seminarbestandteile